Baulastenauskunft

Eine Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung der Eigentümerin oder des Eigentümers eines Grundstücks gegenüber der Bauaufsichtsbehörde. Sie verpflichtet dazu, bestimmte das Grundstück betreffende Handlungen vorzunehmen, zu unterlassen oder zu dulden. Ob auf einem Grundstück Baulasten eingetragen sind, kann bei Vorliegen eines berechtigten Interesses mitgeteilt werden.

Das berechtigte Interesse ist von der antragstellenden Person glaubhaft darzulegen und wird
in jedem Einzelfall geprüft. Es empfiehlt sich, die Darlegung durch geeignete Nachweise zu
unterstützen, zum Beispiel durch einen Grundbuchauszug.

Gebührenregelung:

Die Gebühren werden anhand der jeweils gültigen Fassung der AVerwGebO NRW festgesetzt.

Die Gebühr für eine positive Baulastauskunft beträgt je Grundstück und je
eingetragener Baulast auf einem Grundstück 50 €, maximal jedoch 200 € je
Grundstück.

Sofern keine Baulast eingetragen ist, beträgt die Gebühr für die Auskunft je
Grundstück 30 €.

Aktueller Leistungsumfang:

Derzeit können über den GeoShop ausschließlich Baulastenblätter bereitgestellt werden. Wenn
Sie anschließend weitere Unterlagen wie einen amtlichen Lageplan benötigen, wenden Sie sich
bitte unter Angabe der gewünschten Dokumente sowie Ihrer Bestellnummer per E-Mail an
folgende Adresse: baulasten@essen.de.

Die Unterlagen werden Ihnen anschließend zugesandt. Zusätzliche Gebühren entstehen nicht.

 

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