Amtlicher Flurstücks- und Eigentumsnachweis - nicht bestellbar

Der Zugriff auf Daten, die den datenschutzrechtlichen Vorgaben unterliegen (Eigentümerangaben) wird nur denjenigen ermöglicht, die mit einem BundID und dem Vertrauensniveau „hoch“ (Online-Ausweis oder EU Identität) angemeldet sind.
Hiermit wird sichergestellt, dass ein Missbrauch sensibler Daten durch nicht berechtigten Personen ausgeschlossen wird.
Weiterhin kann der Flurstücks- und Eigentumsnachweis als amtlicher Auszug aus den Liegenschaftsbeschreibungen nur unter Darlegung des berechtigten Interesses erworben werden (§ 14 Abs 2 VermKatG).

Der Flurstücks- und Eigentumsnachweis enthält alle beschreibenden Elemente eines Flurstücks, die im Liegenschaftskataster zu diesem Flurstück nachgewiesen sind.

  • Flurstückskennzeichen bestehend aus Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer
  • Fläche des Flurstücks
  • Tatsächliche Nutzungen und deren Flächen
  • Lagebezeichnung
  • Buchungsstelle im Grundbuch
  • Bodenschätzungsergebnis für landwirtschaftlich genutzte Grundstücke (sofern vom Finanzamt festgesetzt)
  • Angaben zu den Eigentümern
  • Angaben zu den Eigentumsverhältnissen
  • Angaben zur Eigentumsart

 

Die Gebührenberechnung erfolgt gemäß der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in NRW (VermWertKostO NRW) mit dem zugehörigen Kostentarif  (VermWertKostT NRW), sowie dem Gebührengesetz für das Land NRW (GebG NRW) i.V.m. der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW) in der jeweils zur Zeit gültigen Fassung.

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Tarifstelle: 3.1.1 - Standardausgabe aus dem Liegenschaftskatasterinformationssystem ALKIS
•    Standardausgabe(n) zu je 15,00 EUR

Druckausgabe: Postversand / Abholung
Tarifstelle: 3.2.1 - Standardausgabe aus dem Liegenschaftskatasterinformationssystem ALKIS, gegebenenfalls einschließlich einer amtlichen Beglaubigung.
•    Standardausgabe(n) zu je 30,00 EUR
•    Mehrfachausfertigung(en) zu je 10,00 EUR