Amtlicher Flurstücksnachweis

Präzise Informationen zu Flurstücken – ohne Angaben zu Eigentümern.

Der Flurstücksnachweis enthält, wie der Flurstücks- und Eigentumsnachweis, alle beschreibenden Elemente eines Flurstücks, außer die Angaben zum Eigentümer.

Daher kann der Flurstücksnachweis als amtlicher Auszug aus den Liegenschaftsbeschreibungen ohne Darlegung eines berechtigten Interesses erworben werden.

 

Die Gebührenberechnung erfolgt gemäß der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in NRW (VermWertKostO NRW) mit dem zugehörigen Kostentarif  (VermWertKostT NRW), sowie dem Gebührengesetz für das Land NRW (GebG NRW) i.V.m. der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW) in der jeweils zur Zeit gültigen Fassung.

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Tarifstelle: 3.1.1 - Standardausgabe aus dem Liegenschaftskatasterinformationssystem ALKIS
•    Standardausgabe(n) zu je 15,00 EUR

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Tarifstelle: 3.2.1 - Standardausgabe aus dem Liegenschaftskatasterinformationssystem ALKIS, gegebenenfalls einschließlich einer amtlichen Beglaubigung.
•    Standardausgabe(n) zu je 30,00 EUR
•    Mehrfachausfertigung(en) zu je 10,00 EUR

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