Der Zugriff auf Daten, die den datenschutzrechtlichen Vorgaben unterliegen (Eigentümerangaben) wird nur denjenigen ermöglicht, die mit einem BundID und dem Vertrauensniveau „hoch“ (Online-Ausweis oder EU Identität) angemeldet sind.
Hiermit wird sichergestellt, dass ein Missbrauch sensibler Daten durch nicht berechtigten Personen ausgeschlossen wird.
Weiterhin kann der Bestandsnachweis als amtlicher Auszug aus den Liegenschaftsbeschreibungen nur unter Darlegung des berechtigten Interesses erworben werden (§ 14 Abs 2 VermKatG).
Der Bestandsnachweis enthält alle Flurstücke und deren beschreibenden Angaben, die auf einem Bestand (Grundbuchblatt) gebucht sind. Auch die Eigentümer, die Eigentumsverhältnisse und die Eigentumsart sind aufgeführt.
Gebührenberechnung
Die Gebührenberechnung erfolgt gemäß der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in NRW (VermWertKostO NRW) mit dem zugehörigen Kostentarif (VermWertKostT NRW), sowie dem Gebührengesetz für das Land NRW (GebG NRW) i.V.m. der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW) in der jeweils zur Zeit gültigen Fassung.
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Tarifstelle: 3.1.1 - Standardausgabe aus dem
Liegenschaftskatasterinformationssystem ALKIS
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einschließlich einer amtlichen Beglaubigung.
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